Topaktueller Praxisleitfaden zum DiszG
Das Buch stellt das aktuelle Disziplinarrecht des Bundes dar. Der Leitfaden ist als Erläuterungs— und Nachschlagewerk vor allem für die Praxis konzipiert. Den Schwerpunkt bildet das behördliche Disziplinarverfahren. Die wichtigsten Verfahrensschritte werden von einer Reihe von Mustern begleitet, die eine rasche und möglichst unkomplizierte Einarbeitung in die Materie erleichtern.
Rechtstheoretische Ausführungen und Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung sind nur an Stellen enthalten, an denen sie unverzichtbar scheinen.
Mit Hinweisen zum BeamtStG
An zahlreichen Stellen beinhaltet der Ratgeber Hinweise auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), sodass er auch für die Beamtengruppen der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften benutzt werden kann, auf die das BeamtStG Anwendung findet.
Pflichtleküre im Studium
An den Fachhochschulen des Bundes sämtlicher Richtungen ist Disziplinarrecht ein Pflichtfach. Der Leitfaden eignet sich zur Unterrichtsbegleitung sowie zur Prüfungsvorbereitung.
Auf topaktuellem Stand
Seit 1. April 2024 gilt das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389). Kernstück des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Disziplinarklage, die als zu zeitaufwendig angesehen wurde. Finanzielle Anreize, die durch eine überlange Dauer von Disziplinarverfahren als Nebeneffekt entstehen können, sollten beseitigt werden. Die vollständig überarbeitete 6. Auflage berücksichtigt die eingetretenen Änderungen, behält aber auch die Darstellung der bisherigen Rechtslage bei, weil diese für Altfälle weitergilt.
Zur Rechtslage
Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinarrecht im Jahre 2002 völlig neu geordnet, indem er es im Zuge einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung den zeitgemäßen Anforderungen einer effektiven Verwaltung und Rechtspflege anpasste.
Das Bundesdisziplinargesetz (BSG) wurde in der Folgezeit mehrfach geändert. Der durch das Gesetz vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362) neu eingefügte § 29a passte das formelle Disziplinarrecht an das Europarecht an und sah Unterrichtungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten über bestimmte disziplinarisch bedeutsame Vorgänge vor.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 beabsichtigte, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, um »die Integrität des Berufsbeamtentums sicherzustellen«.
Besonders empfehlenswert
Für alle, die mit dem Vollzug der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes befasst sind:
Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörden
Personalverwaltungen
Personalvertretungen und berufliche Interessenvertretungen
Verwaltungsgerichte
Anwaltschaft sowie
Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung, im aktiven Dienst oder im Ruhestand